Landgericht Köln, 2022-04-26, 21 O 499/21

21 O 499/21Kantonsgericht26.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 499/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-26

Aktenzeichen: 21 O 499/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0426.21O499.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.