Landgericht Köln, 2022-04-22, 90 O 82/20

90 O 82/20Kantonsgericht22.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 82/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-22

Aktenzeichen: 90 O 82/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0422.90O82.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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