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28 O 65/22•Landgericht Köln, 2022-03-04, 28 O 65/22
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 28 O 65/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0304.28O65.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten, zu veröffentlichen und /oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen:
„Bastard“
wie geschehen in der am 27.01.2022 auf dem Instagram-Kanal "@entfernt" veröffentlichten Instagram-Story des Antragsgegners.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.
III. Streitwert: bis zum 03.03.2022: 30.000 €
danach: 20.000 €
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