Landgericht Köln, 2022-02-25, 117 Qs 35/22

117 Qs 35/22Kantonsgericht25.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 117 Qs 35/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 117 Qs 35/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0225.117QS35.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. große Strafkammer

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.02.2022 (706 Cs 227/18) auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten dahingehend abgeändert, dass auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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