Landgericht Köln, 2022-02-25, 117 Qs 25/22

117 Qs 25/22Kantonsgericht25.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 117 Qs 25/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-25

Aktenzeichen: 117 Qs 25/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0225.117QS25.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. gr. Strafkammer

Tenor

In dem Ermittlungsvefahren wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 10.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.02.2022 (710 Gs 148/21) als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.

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