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14 O 395/21•Landgericht Köln, 2022-02-22, 14 O 395/21
14 O 395/21Kantonsgericht22.02.2022
Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 14 O 395/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0222.14O395.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: ZPO §§ 130d, 340, 341
Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.
Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.01.2022 (Aktenzeichen: 14 O 395/21) wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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