Landgericht Köln, 2022-02-22, 14 O 395/21

14 O 395/21Kantonsgericht22.02.2022

Regest

Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 395/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-22

Aktenzeichen: 14 O 395/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0222.14O395.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Normen: ZPO §§ 130d, 340, 341

Leitsätze

Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.01.2022 (Aktenzeichen: 14 O 395/21) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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