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1 S 181/21•Landgericht Köln, 2022-02-21, 1 S 181/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-21
Aktenzeichen: 1 S 181/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0221.1S181.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (221 C 227/20)
vom 16.09.2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.799,29 EUR festgesetzt.
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