Landgericht Köln, 2022-01-25, 34 T 137/21

34 T 137/21Kantonsgericht25.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 34 T 137/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-25

Aktenzeichen: 34 T 137/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0125.34T137.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Vertrauensperson des Betroffenen wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Gummersbach vom 07.09.2021 (Az. 47 XIV (B) 21/18) festgestellt, dass der Vollzug der durch den Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 27.09.2018 (Az. 47 XIV (B) 21/18) angeordneten Haft den Betroffenen im Zeitraum vom 13.12.2018 bis zum 18.12.2018 in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichtskosten und Dolmetscherkosten erster und zweiter Instanz werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Vertrauensperson des Betroffenen in erster und zweiter Instanz werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,-€.

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