Landgericht Köln, 2022-01-10, 14 O 395/21

14 O 395/21Kantonsgericht10.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 395/21 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-10

Aktenzeichen: 14 O 395/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0110.14O395.21.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.119,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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