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14 O 395/21•Landgericht Köln, 2022-01-10, 14 O 395/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 14 O 395/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0110.14O395.21.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020 zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.119,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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