Landgericht Köln, 2021-12-09, 81 O 84/21

81 O 84/21Kantonsgericht09.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 84/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-09

Aktenzeichen: 81 O 84/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1209.81O84.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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