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12 O 26/21•Landgericht Köln, 2021-11-26, 12 O 26/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 12 O 26/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1126.12O26.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 29.878,98 € nebst Zinsen in Höhe von 13 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.719,32 € seit dem 11.04.2019, aus 7.200 € seit dem 15.05.2019, aus 1.859,66 € seit dem 11.05.2019, aus 4.500 € seit dem 28.06.2019, aus 6.300 € seit dem 12.07.2019 und aus 6.300 € seit dem 05.08.2019 sowie 57,13 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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