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4 O 262/19•Landgericht Köln, 2021-11-19, 4 O 262/19
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 4 O 262/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1119.4O262.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 7.803,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2019 zu zahlen.
Sie werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber dem Privatsachverständigen U M, U1-Weg 00, 00000 G, von einer Zahlung in Höhe von 545,01 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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