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32 O 452/19•Landgericht Köln, 2021-11-19, 32 O 452/19
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 32 O 452/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1119.32O452.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.904,17 EUR (in Worten: sechstausendneunhundertvier Euro und siebzehn Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei zu 60 % und der klägerischen Partei zu 40 % auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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