Landgericht Köln, 2021-11-16, 5 O 214/21

5 O 214/21Kantonsgericht16.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 214/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-16

Aktenzeichen: 5 O 214/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1116.5O214.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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