Landgericht Köln, 2021-11-09, 33 O 55/18

33 O 55/18Kantonsgericht09.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 55/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-09

Aktenzeichen: 33 O 55/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1109.33O55.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Gegen den Schuldner wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 18.04.2018 (33 O 55/18) ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von

2.500,00 € (in Worten zweitausendfünfhundert Euro),

sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 500,00 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

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