Landgericht Köln, 2021-11-02, 108 KLs 16/21

108 KLs 16/21Kantonsgericht02.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 108 KLs 16/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 108 KLs 16/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1102.108KLS16.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 108 KLs

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer

Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

§§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, §§ 27, 52 StGB.

Gründe:

(des gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzten Urteils)

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