Landgericht Köln, 2021-10-27, 26 O 457/20

26 O 457/20Kantonsgericht27.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 457/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-27

Aktenzeichen: 26 O 457/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1027.26O457.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26, Zivilkammer des Landgerichts Köln

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

2

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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