Landgericht Köln, 2021-09-28, 33 O 123/19

33 O 123/19Kantonsgericht28.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 123/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-28

Aktenzeichen: 33 O 123/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0928.33O123.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen. Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.

  2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin zu 83,33% und die Beklagte zu 1.) zu 16,67% zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) haben die Klägerin zu 62,50% und die Beklagte zu 1.) zu 37,50% zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) und zu 3.) hat die Klägerin zu tragen.

Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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