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18 O 323/20•Landgericht Köln, 2021-09-24, 18 O 323/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 18 O 323/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0924.18O323.20.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklageanträge zu 1) und 3) sind dem Grunde nach gerechtfertigt,
soweit sie sich gegen die Klägerin und den Widerbeklagten zu 3) richten.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin und der Widerbeklagte zu 3) als
Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Beklagten sämtlichen weiteren
Schaden in vollem Umfang zu ersetzen, der infolge des Ölunfalls vom
01.07.2019 am Objekt U.-straße, 00000 X., entstanden ist.
Die gegen die Widerbeklagte zu 2) gerichtete Widerklage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) trägt die Beklagte. Im
Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für die Widerbeklagte zu 2) gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
vorläufig vollstreckbar.
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