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32 O 484/19•Landgericht Köln, 2021-08-13, 32 O 484/19
Entscheidungsdatum: 2021-08-13
Aktenzeichen: 32 O 484/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0813.32O484.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Zwischenfeststellungswiderklage und Hilfszwischenfeststellungswiderklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu 50%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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