Landgericht Köln, 2021-08-13, 32 O 484/19

32 O 484/19Kantonsgericht13.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 484/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-13

Aktenzeichen: 32 O 484/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0813.32O484.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Zwischenfeststellungswiderklage und Hilfszwischenfeststellungswiderklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu 50%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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