Landgericht Köln, 2021-07-20, 5 O 68/19

5 O 68/19Kantonsgericht20.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 68/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-20

Aktenzeichen: 5 O 68/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0720.5O68.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin von 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.03.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.03.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 68 % und die Beklagte zu 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte wegen der Kosten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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