Landgericht Köln, 2021-07-16, 39 T 93/20

39 T 93/20Kantonsgericht16.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 39 T 93/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-16

Aktenzeichen: 39 T 93/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0716.39T93.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 39. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 05.07.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leverkusen vom 01.07.2020 – 17 XIV (B) 51/20 – wird mit der Maßgabe, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vom 05.07.2020 wird zurückgewiesen.

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