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214 O 283/21•Landgericht Köln, 2021-07-06, 214 O 283/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: 214 O 283/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0706.214O283.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Auf den Antrag vom 06.07.2021 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage ASt 1
aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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