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30 O 520/20•Landgericht Köln, 2021-07-01, 30 O 520/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 30 O 520/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0701.30O520.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.466,80 € nebst Zinsen in Höhe von 13 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2019 und weitere 40,00 € als Mahnkostenpauschale zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47% und die Beklagte zu 53%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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