Landgericht Köln, 2021-06-28, 7 O 247/19

7 O 247/19Kantonsgericht28.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 247/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-28

Aktenzeichen: 7 O 247/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0628.7O247.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.613,74 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 1.530,87 € sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 40.082,87 € jeweils seit dem 04.07.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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