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82 O 10/21•Landgericht Köln, 2021-06-25, 82 O 10/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 82 O 10/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0625.82O10.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.436,00 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.7.2020 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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