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28 O 26/21•Landgericht Köln, 2021-06-23, 28 O 26/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 28 O 26/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0623.28O26.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
G : Der Schauspieler hat (...) Zwillinge (... )"
Zwillingen ... Die beiden Jungs ... G ist als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen ... Zwillinge ... seiner Söhne."
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungskläger zu 1/6 und die Verfügungsbeklagte zu 5/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungskläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Verfügungsbeklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungskläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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