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4 O 388/20•Landgericht Köln, 2021-06-02, 4 O 388/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 4 O 388/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0602.4O388.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.955,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem über den Basiszinssatz seit dem 26.11.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 253,91 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.11.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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