Landgericht Köln, 2021-06-02, 323 Qs 44/21

323 Qs 44/21Kantonsgericht02.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 323 Qs 44/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 323 Qs 44/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0602.323QS44.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des vormals Beschuldigten vom 16.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgericht Köln vom 07.05.2021 (Az.: 506 Gs 1361/21) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Dem vormals Beschuldigten wird Rechtsanwältin M aus Köln als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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