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5 O 382/16•Landgericht Köln, 2021-04-09, 5 O 382/16
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: 5 O 382/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0409.5O382.16.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 973.888,04 € abzüglich durch den Beklagten zu 2. gezahlter 30.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2015 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 19.025,70 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 1/2, die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner 1/12 und der Beklagte zu 1. allein weitere 5/12.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Streithelfer trägt der Beklagte zu 1. zu 50 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3. trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten zu 3. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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