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323 Qs 19/21•Landgericht Köln, 2021-04-06, 323 Qs 19/21
Entscheidungsdatum: 2021-04-06
Aktenzeichen: 323 Qs 19/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0406.323QS19.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des vormals Beschuldigten vom 08.02.2021 gegen den Beschluss des Amtsgericht Köln vom 28.01.2021 (Az.: 506 Gs 305/21) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Dem vormals Beschuldigten wird Rechtsanwalt E aus Köln als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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