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28 O 109/21•Landgericht Köln, 2021-03-30, 28 O 109/21
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 28 O 109/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0330.28O109.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Im Wege der
einstweiligen Verfügung
wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
den von dern Antragsteller auf der von der Antragsgegnerin betriebenen Plattform G eingestellten und hierunter eingeblendeten Inhalt zu löschen
Bilddatei entfernt
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 10.000,- €
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