Landgericht Köln, 2021-03-30, 28 O 109/21

28 O 109/21Kantonsgericht30.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 109/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 28 O 109/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0330.28O109.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

I. Im Wege der

einstweiligen Verfügung

wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

den von dern Antragsteller auf der von der Antragsgegnerin betriebenen Plattform G eingestellten und hierunter eingeblendeten Inhalt zu löschen

Bilddatei entfernt

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III. Streitwert: 10.000,- €

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