Landgericht Köln, 2021-03-26, 28 O 64/21

28 O 64/21Kantonsgericht26.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 64/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-26

Aktenzeichen: 28 O 64/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0326.28O64.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Anordnung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 14 Abs. 4 TMG wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

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