Landgericht Köln, 2021-03-26, 106 Qs 2/21

106 Qs 2/21Kantonsgericht26.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 106 Qs 2/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-26

Aktenzeichen: 106 Qs 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0326.106QS2.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass klargestellt wird, dass die Beschlagnahme der im Tenor des angegriffenen Beschlusses aufgeführten Unterlagen angeordnet wird.

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