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30 O 290/20•Landgericht Köln, 2021-03-11, 30 O 290/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 30 O 290/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0311.30O290.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 09.06.2020 – 20-1989251-0-6 – wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Vollstreckungsbescheid in Höhe von 15.600,00 € aufrechterhalten bleibt und der Beklagte zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.600,00 € seit dem 15.02.2021 verurteilt wird, der weitergehende Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert:
bis zum 23.11.2020: 46.000,00 €,
danach: 15.600,00 €.
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