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31 O 26/20•Landgericht Köln, 2021-03-09, 31 O 26/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 31 O 26/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0309.31O26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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