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88 O (Kart) 48/20•Landgericht Köln, 2021-03-04, 88 O (Kart) 48/20
88 O (Kart) 48/20Kantonsgericht04.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 88 O (Kart) 48/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0304.88O.KART48.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Forderung abzuwenden, wenn die Antragsgegnerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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