Landgericht Köln, 2021-02-22, 21 O 573/19

21 O 573/19Kantonsgericht22.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 573/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-22

Aktenzeichen: 21 O 573/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0222.21O573.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 25.08.2020 wird aufrechterhalten. Auch die weitere Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu je 50 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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