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5 O 112/19•Landgericht Köln, 2021-02-09, 5 O 112/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-09
Aktenzeichen: 5 O 112/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0209.5O112.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die der Streithelfer selbst trägt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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