Landgericht Köln, 2021-02-05, 13 T 4/21

13 T 4/21Kantonsgericht05.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 T 4/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-05

Aktenzeichen: 13 T 4/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0205.13T4.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Sonderinsolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.12.2020 (Az.: 73 IN 270/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Sonderinsolvenzverwalter auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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