Landgericht Köln, 2021-01-29, 154 Ns 32/20

154 Ns 32/20Kantonsgericht29.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 154 Ns 32/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-29

Aktenzeichen: 154 Ns 32/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0129.154NS32.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24.04.2019 (Az. 539 Ds 48/18) unter Verwerfung der Berufung im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt wird.

Folgende Gegenstände werden eingezogen:

  • Das von S übermalte Foto „Nr. 00000“; asserviert bei der Staatsanwaltschaft Köln unter der Asservatengruppennummer: B 00000;
  • Das von S übermalte Foto „C 00000“; asserviert bei der Staatsanwaltschaft Köln unter der Asservatengruppennummer: D 00000;
  • Das auf Blättern 9 und 138 der Hauptakte abgebildete, im Besitz des Angeklagten befindliche, von S übermalte Foto, welches auf seiner Rückseite unter anderem den Aufdruck „M 00000“ trägt;
  • Das weitere im Besitz des Angeklagten befindliche, von S übermalte Foto, welches aus der verfahrensgegenständlichen Diebstahlstat vom Sommer 2016 herrührt und in der Mitte zerrissen ist.

Die Kosten der Berufung und der Revision trägt der Angeklagte.

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