Landgericht Köln, 2021-01-04, 26 O 25/18

26 O 25/18Kantonsgericht04.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 25/18 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 26 O 25/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0104.26O25.18.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages Ziffer 2 in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Parteien durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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