Landgericht Köln, 2020-12-29, 34 T 159/20

34 T 159/20Kantonsgericht29.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 34 T 159/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-29

Aktenzeichen: 34 T 159/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1229.34T159.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag der Betroffenen auf Feststellung, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts N. vom 02.12.2020 (Az. 68 XIV (B) 13/20) sie in ihren Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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