Landgericht Köln, 2020-12-15, 31 O 108/19

31 O 108/19Kantonsgericht15.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 108/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-15

Aktenzeichen: 31 O 108/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1215.31O108.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 29.03.2019 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Vollstreckung der Klägerin kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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