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31 O 108/19•Landgericht Köln, 2020-12-15, 31 O 108/19
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 31 O 108/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1215.31O108.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 29.03.2019 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Vollstreckung der Klägerin kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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