Landgericht Köln, 2020-12-03, 24 O 307/19

24 O 307/19Kantonsgericht03.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 307/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 24 O 307/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1203.24O307.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 6.000,- € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2020.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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