Landgericht Köln, 2020-12-02, 9 S 137/20

9 S 137/20Kantonsgericht02.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 137/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-02

Aktenzeichen: 9 S 137/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1202.9S137.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln (127 C 440/20) vom 17.09.2020 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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