Landgericht Köln, 2020-11-17, 11 S 373/19

11 S 373/19Kantonsgericht17.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 373/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 11 S 373/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1117.11S373.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 01.10.2019, 113 C 282/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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