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29 S 121/20•Landgericht Köln, 2020-11-12, 29 S 121/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 29 S 121/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1112.29S121.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen (118 C 10/20) vom 17.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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