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36 O 137/19•Landgericht Köln, 2020-11-05, 36 O 137/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 36 O 137/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1105.36O137.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.169,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2019, abzüglich am 29.05.2019 gezahlter 5.047,00 €, zu zahlen,
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 808,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2019, abzüglich am 29.05.2019 gezahlter 571,44 €, zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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