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29 S 65/20•Landgericht Köln, 2020-11-05, 29 S 65/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 29 S 65/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1105.29S65.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom 26.02.2020 – 70 C 59/14 – in der berichtigten Fassung vom 06.04.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten nach Kopfteilen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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